“Tag für Tag werden in Deutschland Flüchtlinge, die gerade deutschen Boden betreten haben, aber auch Menschen, die seit Jahrzehnten hier leben, festgenommen und teilweise über Monate in Abschiebungshaft gesteckt. Oft geschieht dies gegen das Gesetz.”
Das ist das Fazit des Artikels “Tollhaus Abschiebungshaft” von RA Peter Fahlbusch, der in den Anwaltsnachrichten Ausländer- und Asylrecht erschienen ist. Er kommt zu dem Schluss, dass etwa ein Drittel seiner etwa 600 Mandanten rechtswidrig festgenommen und/oder inhaftiert worden ist. Bedenklich ist insbesondere die Inhaftierung von Minderjährigen und Haftunfähigen, wie sie auch in Büren immer wieder beobachtet wird.
In einem konkreten Fall war RA Fahlbusch nun erfolgreich: Das Bundesverfassungsgericht hat die Abschiebungshaft in Niedersachsen (zum wiederholten Mal) gerügt. In seinem Beschluss hat das BVG auf den besonders hohen Rang des Rechtsguts der Freiheit der Person hingewiesen und auf die sich daraus ergebende Pflicht, freiheitsschützende Formvorschriften, die sich aus den Gesetzen ergeben, qua Verfassung zu beachten.
Quelle: PRO ASYL Newsletter







