Jesuiten-Flüchtlingsdienst fodert Aufnahme irakischer Flüchtlinge

In seiner Jahresbilanz für 2008 stellte der Jesuiten-Flüchtlingsdienst (JRS) fest, dass Abschiebungshaft zu schnell, zu häufig und zu lange beantragt und verhängt wird. In zwei Dritteln aller Fälle, die durch einen Rechtshilfefonds des Jesuiten-Flüchtlingsdienstes in Bayern, Berlin und Brandenburg unterstützt wurden, konnte eine Entlassung aus der Haft erreicht werden. Die betroffenen Personen waren somit rechtswidrig oder rechtsfehlerhaft inhaftiert.
In einer großen Zahl der unterstützten Fälle handelte es sich um irakische Flüchtlinge, die über Griechenland eingereist waren und nach der sog. Dublin-II-Verordnung eigentlich dorthin zurückgeschoben werden sollten. Das Land ist aber aufgrund der hohen Zahl der dort ankommenden Flüchtlinge schlicht überfordert. „Es ist absolut unverständlich, warum diesen irakischen Flüchtlingen ein Bleiberecht verweigert wird“, erklärt P. Martin Stark SJ, der Leiter des Jesuiten-Flüchtlingsdienstes. Deutschland könne sich aus humanitären Gründen für zuständig erklären. „Die Bereitschaft zur Aufnahme ist da, doch hier werden Menschen und Verantwortung einfach abgeschoben.“
Presseerklärung und ausführlicher Bericht des JRS
Mehr Informationen: Bleiberecht für irakische Flüchtlinge







