Pressemitteilung / Zunahme unrechtmäßiger Inhaftierungen wegen der Änderung des Abschiebehaftrechts befürchtet
An diesem Wochenende fand in Paderborn die 8. Fachtagung gegen Abschiebehaft statt. ExpertInnen und VertreterInnen verschiedener Organisationen aus dem ganzen Bundesgebiet trafen sich, um aktuelle Entwicklungen im Bereich der Abschiebehaft zu diskutieren.
Ein zentraler Punkt war die geplante Änderung des Abschiebehaftrechts im Zuge der Reform des Familienrechts und der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Große Sorge äußerten die TeilnehmerInnen darüber, dass dadurch die Rechte von Abschiebehäftlingen an mehreren kritischen Punkten stark eingeschränkt werden. Schon jetzt wurde in einer Studie gezeigt, dass mehr als ein Drittel der von den Amtsgerichten verhängten Haftbeschlüsse von den oberen Gerichtsinstanzen als rechtswidrig aufgehoben werden mussten.
Durch die geplante Reform soll aber genau die Überprüfung von Abschiebehaftbeschlüssen durch Oberlandesgerichte abgeschafft werden. “Gerade kleinere Amtsgerichte, die nur einzelne Fälle von Abschiebehaft im Jahr bearbeiten, sind oft mit der komplizierten Materie nicht vertraut. Menschen werden dann vorschnell für Monate inhaftiert – der schwerste Eingriff in die Grundrechte, den der Staat vornehmen kann”, sagte Frank Gockel als Sprecher der Fachtagung. “Diese Verfahren weisen oft erhebliche juristische Mängel auf, die in Zukunft nicht mehr durch die Oberlandesgerichte korrigiert werden können.”
Zudem ist geplant, dass das Recht auf Haftbeschwerde im Bereich der Abschiebehaft abgeschafft werden soll. Hierdurch wird den Gefangenen auch die zweite Möglichkeit genommen, gegen ihre Inhaftierung vorzugehen, obwohl die europäische Menschenrechtskonvention dieses Recht ausdrücklich vorsieht.
Die TeilnehmerInnen der Fachtagung appellieren an die Mitglieder des Bundestages, der geplanten Gesetzesänderung in der jetzigen Form nicht zuzustimmen.
Sie bekräftigen die Position, dass Gefängnis nur zur Sicherung einer Verwaltungsmaßnahme wie der Abschiebung unverhältnismäßig sei und deshalb abgeschafft werden müsse, anstatt die Rechte der Inhaftierten noch zu beschränken.








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