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Artikel aus der Neuen Westfälischen vom 15. April 2008. Von Hubertus Gärtner
Büren/Hameln. Ehe und Familie sollen eigentlich unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes und der EU-Menschenrechtskommission stehen. Bei Flüchtlingen messen die zuständigen Behörden in Deutschland aber manchmal mit zweierlei Maß. Diesen Eindruck hat der Pfarrer Burkhard Schmidt (49) aus Rheda-Wiedenbrück gewonnen. Er betreut seit vielen Jahren Häftlinge in der Bürener Abschiebehaftanstalt.
Der ganze Artikel bei hiergeblieben.de
Am kommenden Freitag, den 18. April 2008 lädt die Bürengruppe Paderborn um 20:00 Uhr zu einer Informationsveranstaltung in den BDP-Infoladen Paderborn. Steffi Holz wird ihr Buch “Alltägliche Ungewissheit. Erfahrungen von Frauen in Abschiebehaft” vorstellen und dazu Fotos aus dem Frauenabschiebegefängnis Berlin Köpenick zeigen.
Abschiebehaft ist ein restriktiver Bestandteil deutscher Zuwanderungs- und Abgrenzungspolitik. Sie ist offiziell eine Verwaltungsmaßnahme zur Vorbereitung der Abschiebung und keine Strafhaft. Für die Inhaftierten ist es jedoch ein Gefängnisaufenthalt, der als Bestrafung wahrgenommen wird und eine bedrohliche Erfahrung und extreme Lebensrealität darstellt.
In ihrer auf der Basis von Interviews erstellten Studie lässt Steffi Holz diese Lebensrealität sichtbar werden und beschreibt die Handlungsperspektiven und Strategien der Frauen, mit der belastenden Situation umzugehen. Ein wesentliches Element des Alltags ist darüber hinaus das Wirken der Ausländerbehörde. Ausführliche kommen die behördlichen Reglementierungen zur Sprache.
Steffi Holz, Jahrgang 1977, ist Ethnologin und Mitglied des Rheinischen Journalistenbüros Köln.
Pressemitteilung / Zunahme unrechtmäßiger Inhaftierungen wegen der Änderung des Abschiebehaftrechts befürchtet
An diesem Wochenende fand in Paderborn die 8. Fachtagung gegen Abschiebehaft statt. ExpertInnen und VertreterInnen verschiedener Organisationen aus dem ganzen Bundesgebiet trafen sich, um aktuelle Entwicklungen im Bereich der Abschiebehaft zu diskutieren.
Ein zentraler Punkt war die geplante Änderung des Abschiebehaftrechts im Zuge der Reform des Familienrechts und der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Große Sorge äußerten die TeilnehmerInnen darüber, dass dadurch die Rechte von Abschiebehäftlingen an mehreren kritischen Punkten stark eingeschränkt werden. Schon jetzt wurde in einer Studie gezeigt, dass mehr als ein Drittel der von den Amtsgerichten verhängten Haftbeschlüsse von den oberen Gerichtsinstanzen als rechtswidrig aufgehoben werden mussten.
Durch die geplante Reform soll aber genau die Überprüfung von Abschiebehaftbeschlüssen durch Oberlandesgerichte abgeschafft werden. “Gerade kleinere Amtsgerichte, die nur einzelne Fälle von Abschiebehaft im Jahr bearbeiten, sind oft mit der komplizierten Materie nicht vertraut. Menschen werden dann vorschnell für Monate inhaftiert – der schwerste Eingriff in die Grundrechte, den der Staat vornehmen kann”, sagte Frank Gockel als Sprecher der Fachtagung. “Diese Verfahren weisen oft erhebliche juristische Mängel auf, die in Zukunft nicht mehr durch die Oberlandesgerichte korrigiert werden können.”
Zudem ist geplant, dass das Recht auf Haftbeschwerde im Bereich der Abschiebehaft abgeschafft werden soll. Hierdurch wird den Gefangenen auch die zweite Möglichkeit genommen, gegen ihre Inhaftierung vorzugehen, obwohl die europäische Menschenrechtskonvention dieses Recht ausdrücklich vorsieht.
Die TeilnehmerInnen der Fachtagung appellieren an die Mitglieder des Bundestages, der geplanten Gesetzesänderung in der jetzigen Form nicht zuzustimmen.
Sie bekräftigen die Position, dass Gefängnis nur zur Sicherung einer Verwaltungsmaßnahme wie der Abschiebung unverhältnismäßig sei und deshalb abgeschafft werden müsse, anstatt die Rechte der Inhaftierten noch zu beschränken.







