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Im Januar 2008 wird in Erfurt der hauptamtliche Sekretär der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in Thüringen, Angelo Lucifero, vor Gericht stehen. Er hatte sich mit einer Schreckschusspistole gegen einen Angriff von Neonazis gewehrt.Der Vorfall ereigente sich im März 2007 während einer Demonstration gegen Sozialabbau in der Erfurter Innenstadt. Ein Block von knapp 50 Rechtsextremisten sei mit Kameradschafts- und NPD-Fahnen aufmarschiert und gegen bekannte Linke vorgegangen, berichteten Augenzeugen. Auch Lucifero habe einen Schlag auf den Rücken bekommen. Als er sich mit einer Schreckschusspistole wehrte, wurde der Gewerkschafter festgenommen und erkennungsdienstlich behandelt.

Statt über die Einschüchterungsversuche und die Angriffe der Neonazis zu berichten, setzte eine Medienkampagne gegen den Antifaschisten ein. Sie reichte von der NPD, die die sofortige Entlassung des Gewerkschaftssekretärs forderte, bis zu Abgeordneten der Thüringer CDU-Landtagsfraktion, die Lucifero ein zweifelhaftes Demokratieverständnis vorwarfen.

Nun ist bekannt geworden, dass ver.di dem Landessekretär kurz vor dessen Prozess kündigen will. Die Aussage des ver.di Landesleiters Thomas Voss in einem Zeitungsinterview (Junge Welt), dass Angelo Lucifero gekündigt werde, weil er “in unzulässiger Weise persönliche politische Arbeit auf Kosten und mit Mitteln der Gewerkschaft ver.di betrieben” habe, ist nicht nur falsch, sondern aus Sicht der GewerkschafterInnen gegen Rechts verleumderisch: “Angelo Lucifero hat Beschlüsse von ver.di umgesetzt. Es ist infam, sein langjähriges und immer wieder auch von ver.di bestätigtes Engagment nun als ‘persönliche Arbeit’ zu diskreditieren und sogar arbeitsrechtlich zu ahnden.”

Prozesstage:

Mittwoch, 16. Januar 2008, 8 – 16.30 Uhr und Mittwoch, 23. Januar 2008, ab 8 Uhr. Die Verhandlung findet im Amtsgericht Erfurt, Rudolfstraße 46, Raum 18 statt.

Am 10. Januar um 19 Uhr gibt es bei Radio F.R.E.I., Gotthardtstraße 21, eine Info-Veranstaltung. Dort geht es zum einen um die inhaltliche Dimension, aber auch um praktische Fragen des Prozessablaufs.

Mehr: Sonderseite bei labournet.de | ggr.blogsport.de


Thesenpapier, zuerst veröffentlicht unter http://buko31.blogsport.de/

1. In der Gesetzgebung für Migranten werden wesentliche Elemente der Kontrolle und der Zurückdrängung des öffentlichen Raumes erprobt und weiterentwickelt.

Bereits 1953 nahm das Ausländerzentralregister (AZR) ohne gesetzliche Grundlage seine Arbeit auf. 1967 wurde die damals schon größte bundesweite Kartei für so wichtig gehalten, dass sie automatisiert wurde. Während die Notstandsgesetze 1968 nach einer neunjährigen Diskussion und gegen einen erheblichem Widerstand eingeführt wurden, wurde das AZR nahezu widerstandslos zum gigantischen Kontrollapparat gegenüber den Mirgant_innen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Existenz des AZR ohne gesetzliche Grundlage im Jahr 1983 zwar für verfassungswidrig, dennoch wurde es weiter betrieben und 1994 wurde es auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Was hier gespeichert ist, können die Bundespolizei, die über 600 Ausländerbehörden, die Justizbehörden, das Bundesamt für die Anerkennung von Flüchtlingen, die Zentralen Anlaufstellen für Asylbewerber (ZAST), der Zoll, fasst 200 deutsche Auslandsvertretungen, die Polizei, die Arbeitsämter, sowie die Geheimdienste abrufen. Read the rest of this entry »

Büren (fin). 18 Schülerinnen und Schüler der Mühlenkamp-Hauptschule haben sich mit einer so genannten Petition an den Landtag gewandt und sich für den Verbleib eines Flüchtlings in Deutschland eingesetzt. Sie haben Zadran Gulab bei ihren Besuchen alle zwei Wochen in der Justizvollzugsanstalt Büren kennen gelernt. Der junge Afghane soll in sein Heimatland abgeschoben werden, weil dort offiziell kein Krieg mehr herrscht. Zadran ist nie straffällig geworden. Wenn er noch ein Jahr in Deutschland bleiben könnte, käme eine Duldung in Frage. Die Schülergruppe will ihre regelmäßigen JVA-Besuche bis Schuljahresende fortsetzen.

Quelle: Neue Westfälische vom 13.12.07

Vor knapp vier Wochen - in der Nacht vom 12. auf den 13. November - kam es in Nordwalde zu einem versuchten Mordanschlag auf die Flüchtlingsfamilie Shala. Nur durch Zufall kamen bei dem Brandanschlag auf den Wohncontainer, in dem die Familie derzeit am Rande von Nordwalde lebt, keine Familienangehörigen körperlich zu Schaden.Der Täter ist gefasst und geständig. Die Familie lebt dennoch seit diesem Anschlag auf ihr Leben in Angst. Der weitere Aufenthalt im Container vestärkt tagtäglich die Erinnerung an die schrecklichen Ereignisse und an das, was noch hätte passieren können.

Die Eltern und die Kinder wünschen sich deshalb einen Wohnortswechsel innerhalb von Nordwalde, eine Wohnung im Zentrum der Stadt in der relativen Sicherheit nachbarschaftlicher Zusammenhänge. Die zuständigen Behörden der Stadt Nordwalde boten der Familie bislang nach unserem Wissensstand jedoch lediglich den Umzug in einen anderen Container weit ausserhalb der Stadt an.

Die Antifaschistische Aktion Münster bittet um Unterstützung für die Solidaritätserklärung für die Familie Shala - nicht nur, aber insbesondere mit dem Ziel, die zuständigen Behörden der Stadt Nordwalde dazu zu bewegen, dem Wunsch der Familie zu entsprechen und ihr eine angemessene Wohnung im Zentrum von Nordwalde zur Verfügung zu stellen. Zudem möchten wir aber auch ganz grundsätzlich die Unterbringung von Flüchtlingen in Containern und vergleichbaren, ausschließenden Wohnformen wie z. B. Flüchtlingslagern in Frage stellen.

Solidaritätserklärung lesen und unterzeichnen.

In der Folge des Hungerstreikes im Abschiebeknast in Büren im September 2007 haben wir die Idee entwickelt, einen „Tag ohne Abschiebungen” am 30. August 2008 durchzusetzen. Wir wollen diese Idee eines Aktionstages möglichst breit diskutieren. Uns schwebt vor, dass überall in Deutschland neuralgische Punkte des Abschiebesystems besucht und behindert werden. Das können Wohn- und Aufenthaltsorte von Flüchtlingen und MigrantInnen sein (Knäste, Lager etc.), Agenturen der Abschiebelogistik (Zentrale Aufnahmestellen, Ausländerbehörden etc.) sowie Profiteure des Abschiebegeschäftes (Flughäfen und -linien, Wachschutzfirmen, Dienstleister etc.).
Wir wollen keine neue Kampagne anstoßen, die in symbolischem Aktionismus endet und dadurch Kraft kostet und Frustrationen schafft. Wir glauben jedoch, dass die Vision eines Tages ohne Abschiebungen die verstreuten und z.T. isolierten Kämpfe zusammenbringen kann und Anziehungskraft über diesen Tag hinaus besitzt. Die Idee ist groß genug, um Aufsehen zu erregen und Öffentlichkeit zu schaffen, und sie ist realistisch genug, um erfolgreich sein zu können.

Wir betrachten unser Konzeptpapier als Anstoß für eine Debatte innerhalb verschiedener Zusammenhänge. Wir wollen mit euch diskutieren, ob und wie unsere Idee umsetzbar und ggf. in bestehende Kampagnen und Planungen integrierbar ist. Wir erhoffen uns ein lebendiges Aufgreifen und Weiterentwickeln unserer Ideen.

Zum Fahrplan haben wir angedacht, das Konzept auf dem Vernetzungstreffen der Abschiebehaftgruppen im April 08 in Paderborn und auf dem BUKO im Mai 08 in Dortmund umzusetzen und die konkreten Vorbereitungen zu starten.

Zuvor würden wir uns über Rückmeldungen, Kritik etc. freuen. Das kann auf folgendem Weg passieren: entweder per E-Mail oder über ein Wiki, das demnächst ins Netz gestellt wird (Benachrichtigung folgt).

Das vorläufige Konzept kann hier eingesehen werden.

Bürengruppe Paderborn

Ausweitung von Abschiebehaft

Zum 28. August 2007 sind einige Änderungen im Aufenthaltsgesetz in Kraft getreten. Die Auswirkungen sind nun immer deutlicher ersichtlich. Auch wenn es einige Verbesserungen gegeben hat, wie z.B. die Prüfung von Gefahr für Leib und Leben als Abschiebungshindernis, zeigen sich etliche problematische und repressive Auswirkungen:

Im §74a AufenthG ist geregelt, dass andere Staaten Menschen über das Gebiet der BRD abschieben dürfen. „Der durchbeförderte Ausländer hat die erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit seiner Durchbeförderung zu dulden.”, heißt es dort lapidar. In der Praxis heißt dies, dass auch die Inhaftierung in einer JVA bis zum Termin der Abschiebung möglich sein soll. Dies ist ein eindeutiger Freiheitsentzug.

Der §62 AufenthG regelt die Abschiebungshaft. Sicherungshaft kann verhängt werden, um die Abschiebung sicherzustellen. Scheitert eine Abschiebung „aus Gründen, die der Ausländer zu vertreten hat”, kann es einen neuen Haftbeschluss geben. Das heißt im Extremfall, ein Migrant, der bereits 6, 8 oder gar 18 Monate in Abschiebehaft gesessen hat, widersetzt sich am Flughafen seiner Abschiebung, ein neuer Haftbeschluss wird ausgestellt und nun kann er erneut bis zu 18 Monate inhaftiert werden.

Einen Tabubruch stellt der §62 Abs 4 AufenthG dar. Dort heißt es: „Die für den Haftantrag zuständige Behörde kann einen Ausländer ohne vorherige richterliche Anordnung festhalten und vorläufig in Gewahrsam nehmen”. Das bedeutet: Die Ausländerbehörde darf Flüchtlinge ohne richterlichen Beschluss festhalten! Jede Einladung zur Ausländerbehörde ist nun mehr denn je mit der Gefahr verbunden, sich in Haft wieder zu finden. Nicht nur, dass es bislang keine Regelungen zur Durchführung dieses Gewahrsams gibt, zum ersten Mal seit 1945 hat eine Behörde außerhalb von Polizei und Justiz das Recht, Menschen einzusperren!

Diese Liste ließe sich noch fortführen, Fakt ist, dass sich hinter den juristischen Formulierungen mal wieder genügend Interpretationsspielräume und repressive Möglichkeiten zu Ungunsten von Flüchtlingen und MigrantInnen verbergen.

Migrationskontrolle ist menschenfeindlich!

Ein 27-jähriger Algerier bekam 2005 im Berliner Abschiebungsgewahrsam einen Herzinfarkt. Der Sanitäter wartete vier Stunden, bis er ihn ins Krankenhaus brachte. Deshalb stand er nun vor Gericht. Die “Herzinfarkt-Affäre” wirft Fragen über das Personal im Abschiebungsgewahrsam auf.
Sanitäter Reinhard Sch. sitzt jetzt im Saal 572 des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin, angeklagt wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt. Weil er A. nicht rechtzeitig zum Arzt geschickt habe und der Algerier deshalb stundenlang Schmerzen hatte. Als der Fall bekannt wurde, hatte Sch. nicht nur einen Strafbefehl, der ihn zu 30 Tagessätzen Geldstrafe verurteilte. Er stand auch plötzlich im Mittelpunkt einer Diskussion um die Zustände im Abschiebungsgewahrsam.

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